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News & Presseinformationen

Ab Freitag Besuchsverbot in den GNH-Kliniken

Patientenschutz im Klinikum Kassel und dem Krankenhaus Bad Arolsen oberstes Gebot

Kassel

Nach dem Bund-Länder-Treffen am Dienstag wird das Land Hessen die Corona-Maßnahmen noch einmal drastisch verschärfen. Einer der Gründe ist die angespannte Lage in den Krankenhäusern, insbesondere auf den Intensivstationen. Vor diesem Hintergrund führt die GNH in ihren Krankenhäusern, dem Klinikum Kassel und dem Krankenhaus Bad Arolsen ab Freitag, 03.12.2021 wieder ein absolutes Besuchsverbot ein.

„Uns ist bewusst, dass unsere Entscheidung viele Patientinnen und Patienten hart trifft, schließlich ist der Kontakt zu ihren Angehörigen für ihre Genesung sehr wichtig“, so Dr. Thomas Fischer, Medizinischer Geschäftsführer des Klinikum Kassel. „Viel schlimmer wäre allerdings ein möglicher Eintrag des SARS-CoV-2-Virus von außen. Als Maximalversorger und koordinierendes Krankenhaus für Nordhessen müssen wir in der Region handlungsfähig bleiben. Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass sich die Infektionslage zeitnah wieder entspannt.“

Vom Besuchsverbot ausgenommen sind im Klinikum Kassel die Geburtshilfe und die Kinderklinik sowie Teile der onkologischen und Palliativstationen. Die Ausnahmen im Einzelnen:

  • Bei der Aufnahme in den Kreißsaal ist zusätzlich zu der Gebärenden eine Begleitperson zugelassen. Beide Personen werden PCR-getestet. Das Ergebnis ist 48 Stunden gültig. Danach muss eine erneute PCR-Testung erfolgen.
  • Auf der Neugeborenenstation (F91) ist ein Besucher mit einem aktuellen negativen PCR-Testnachweis zugelassen. Die Besuchszeiten sind täglich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Kinder sind nicht erlaubt.
  • In der Kinderklinik kann ein Elternteil bzw. eine Begleitperson mit aufgenommen werden und wird dann mittels Antigen-Schnelltest sowie einem zusätzlichen PCR-Test getestet. Berechtigte Besuchspersonen (maximal 1 Person) erhalten von den jeweiligen Stationen eine Besuchserlaubnis, die für den gesamten stationären Aufenthalt des Kindes gilt und bei der Einlasskontrolle am Haupteingang vorgelegt werden muss. Darüber hinaus benötigen diese Besucher einen aktuellen Antigen-Schnelltest, wenn sie geimpft oder genesen sind bzw. einen PCR-Test, wenn sie 2G nicht erfüllen.
  • In der Klinik für Neonatologie sind beide Elternteile erlaubt und erhalten von der Station F51 eine Besuchserlaubnis. Ein PCR-Test alle 48 Stunden ist jedoch verpflichtend.
  • Onkologische Patientinnen und Patienten dürfen nach sieben Tagen stationären Aufenthaltes in begründeten Fällen täglich Besuch erhalten. Für diese Personen gilt die 2Gplus Regelung. Sie bekommen ebenfalls eine Besuchserlaubnis für die Kontrolle am Haupteingang.
  • Besuche für palliative Patientinnen und Patienten sowie akute Notfallsituationen werden individuell mit dem medizinischen und pflegerischen Personal auf den Stationen abgestimmt.

Im Krankenhaus Bad Arolsen sind Besuche in begründeten Einzelfällen sowie in Spezialbereichen (u.a. bei onkologischen und palliativen Patientinnen und Patienten) ebenfalls in Abstimmung mit dem medizinischen und pflegerischen Personal möglich.

In beiden Einrichtungen können Angehörige den Patientinnen und Patienten über den Haupteingang Artikel für den täglichen Bedarf zukommen lassen. Ausgeschlossen davon sind Wertsachen, Lebensmittel und Blumen.

Für ambulante Patientinnen und Patienten gilt weiterhin die 3G-Regelung. Zwingend erforderliche Begleitpersonen fallen ebenfalls unter die 3G-Regelung. Im Krankenhaus Bad Arolsen fallen die Begleitpersonen unter die 2Gplus-Regelung soweit es sich nicht um Notfälle handelt.  

Um ausschließlich erlaubte Zutritte zu den Kliniken zu gewährleisten, sind alle Eingänge des Klinikgeländes bis auf den Haupteingang geschlossen. Ambulante Patientinnen und Patienten, ihre Begleitpersonen sowie Besucherinnen und Besucher müssen zur Kontrolle ihre Dokumente (Ausweispapiere, Impf-/Genesenen-/Testnachweise bzw. Besuchserlaubnis) bereithalten. Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Haus verpflichtend, da nur diese einen definitiven Schutz auch für unsere Patienten gewährleistet.