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News & Presseinformationen

Besuche am Klinikum Kassel wieder möglich

Registrierung mit Luca-App und negativem Schnelltestergebnis

Kassel

Angesichts der sinkenden Inzidenzzahlen in der Stadt Kassel, gelten ab morgen 02. Juni 2021 die Regelungen der Stufe 1 des Stufenplans des Landes Hessen. Damit sind auch Besuche in Krankenhäusern unter bestimmten Einschränkungen wieder möglich. Am Klinikum Kassel können Patientinnen und Patienten ab Mittwoch innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthalts bis zu zwei Besuche von jeweils bis zu zwei Personen empfangen. Ab dem siebten Tag des Aufenthalts sind täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen möglich. Besucherinnen und Besucher mit einem vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus sowie Genesene sind von diesen Regelungen ausgenommen. Sie werden im Rahmen der erlaubten Besuche nicht mehr mitgezählt. Ein vollständiger Impfschutz besteht in Abhängigkeit vom Impfstoff zwei Wochen nach der zweiten Impfung.

Besuche sind bis 19.00 Uhr möglich. Für den Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten müssen sich alle Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen am Haupteingang mit der Luca App registrieren. Damit hat das Gesundheitsamt die Möglichkeit, im Falle einer Ansteckung die Kontakte digital und verschlüsselt nachzuverfolgen. Personen ohne Smartphone benötigen eine ausgefüllte Besuchsberechtigung zur Eingangskontrolle. Das Formular ist abrufbar unter www.gnh.net/besucher-corona. Zusätzlich zur Registrierung mit der Luca-App ist ein negativer Schnelltest aus einem anerkannten Testzentrum nötig, der nicht älter ist als 24 Stunden. Am Klinikum Kassel selbst werden keine Bürgertests angeboten, die Gesundheit Nordhessen betreibt aber ein eigenes Schnelltestzentrum im City Point am Königsplatz (www.gnh.net/schnelltests). Die Schnelltestregelung gilt nicht für Geimpfte oder Genesene, die im Gegenzug aber einen gültigen Nachweis (Impfpass bzw. Genesenenbescheinigung des Gesundheitsamtes) vorlegen müssen.

Die Regeln zum Tragen von medizinischen bzw. FFP2-Masken sowie die allgemeinen AHA+L-Regeln gelten auf dem gesamten Gelände des Klinikum Kassel weiter.

Ausnahmen zur Besuchsregelung

Die Ausnahmen zur Besuchsregelung in der Kinderklinik und in der Geburtshilfe bleiben bestehen. Da gerade kranke Kinder elterliche Begleitung brauchen geht die Kinderklinik individuell auf die Besuchszeiten ein. Hier dürfen beide Eltern das Kind besuchen. Die Besuchs-Wunschzeiten müssen der Station mitgeteilt und individuell mit dem Stationspersonal abgesprochen werden. Eine zeitlich begrenzte Besuchszeit ist nicht strikt für einen bestimmten Zeitraum definiert.

Im Kreißsaal ist eine Begleitung der Gebärenden nur durch ihre Partner erlaubt. Gleiches gilt für die Geburtshilfestation F91. Dort erhalten die Besucherinnen und Besucher eine gesonderte Zutrittserlaubnis. Die Besuchszeiten auf der Station F91 sind täglich von 16.00 bis 18.00 Uhr.