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News & Presseinformationen

Brandschutz erfordert sofortige Sicherung

Stationäre Versorgung in der Kreisklinik Wolfhagen wird ausgesetzt

Wolfhagen

Das Gebäude der Kreisklinik Wolfhagen hat so schwerwiegende  Brandschutzmängel, dass die stationäre Patientenversorgung in dem Krankenhaus nach  fachanwaltlicher Stellungnahme nicht mehr verantwortbar ist, solange die brandschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen nicht vollständig umgesetzt sind. Ohne weitere Verzögerungen müssten Vorkehrungen und Verwaltungsentscheidungen getroffen werden, welche die Gefährdungssituation am Standort Wolfhagen sofort beenden. So lautet das Fazit des Gutachtens, das der Gesundheit Nordhessen seit Mittwoch, 19. Februar 2020 vorliegt. Daher hat der Aufsichtsrat der Gesundheit Nordhessen am Donnerstag, 20. Februar 2020, beschlossen, dass der stationäre Betrieb bis auf weiteres ausgesetzt wird. Ab sofort werden keine Patienten mehr stationär in der Kreisklinik Wolfhagen aufgenommen. Patienten, die sich derzeit dort in stationärer Behandlung befinden, werden regulär entlassen. Seit Donnerstag, 20. Februar, sind bis auf weiteres  nachts und am Wochenende weitere Kräfte vor Ort, die für zusätzliche Sicherheit sorgen.

Ohne eine stationäre Aufnahme kann auch die stationäre Notfallversorgung nicht angeboten werden. Die ambulante Versorgung in der Kreisklinik Wolfhagen ist jedoch nicht betroffen. Sie wird, mit Ausnahme der ambulanten Operationen, weiterhin fortgesetzt. „Das fachanwaltliche Gutachten lässt keinen Ermessensspielraum und wir sehen – mit Blick auf die Sicherheit der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten sowie unserer Beschäftigten – keine andere Möglichkeit als die sofortige Aussetzung der stationären Behandlung“, sagte Dr. Michael Knapp, Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen.

Die Beschäftigten der Kreisklinik Wolfhagen sind am Freitagvormittag über die aktuelle Entwicklung informiert worden. Der Vorstand der Gesundheit Nordhessen hat in der Beschäftigtenversammlung in Wolfhagen betont, dass betriebsbedingte Kündigungen weiterhin ausgeschlossen sind. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von der Aussetzung der stationären Versorgung betroffen sind, werden unter Einbeziehung des Betriebsrats Lösungen zur Weiterbeschäftigung angeboten.

Die stationäre Versorgung in der Kreisklinik Wolfhagen kann nur dann verantwortlich weitergeführt werden, wenn die Gefährdungssituation für die Patienten und Beschäftigten beendet ist. Die Gesundheit Nordhessen hat über die letzten Jahre in den Brandschutz investiert und z.B. noch Anfang dieses Jahres eine neue Brandmeldeanlage in Betrieb genommen. Das Konzept, das diese Investitionen bereits im Jahr 2011 empfohlen hat, ging noch von einem geplanten Neubau binnen fünf bis acht Jahren aus. Ein Ersatzneubau ist jedoch seit 2017 nicht mehr geplant. Daher müssten substanzielle Maßnahmen am Gebäude der Kreisklinik Wolfhagen im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Die Bauzeit für die notwendigsten Brandschutzmaßnahmen würde etwa sechs Jahre betragen, davon müsste der OP zwei Jahre geschlossen werden. Die Kosten  betragen voraussichtlich 18 bis 35 Millionen Euro. Finanzmittel in dieser Größenordnung hat der Aufsichtsrat der GNH nicht freigegeben. 

Der Brandschutzgutachter nennt als ein Beispiel für die zentralen Mängel etwa den Feuerwiderstand der Decken, die nur 30 Minuten einem Feuer standhalten. Aktueller Mindeststandard sind jedoch 90 Minuten. Darüber hinaus ist zum Teil Schalholz in den Betondecken eingelassen. Das erhöht die Brennbarkeit noch einmal. Weitere Beispiele sind Türen mit geringem oder ganz fehlendem Feuerwiderstand, Durchführungen von Leitungsanlagen, die das Verteilen der Rauchgase im ganzen Gebäude ermöglichen, mangelhafte Brandschutzklappen, fehlende Fluchtwege, eine fehlende Trennung der allgemeinen und der Sicherheitsstromversorgung. „Nur weil bis heute alles gut gegangen ist, muss das nicht für morgen gelten. Wir sind dafür da, Menschenleben zu retten und nicht, Menschen in Gefahr zu bringen“, fasste Dr. Knapp zusammen.

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Präsentation zur Pressekonferenz