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News & Presseinformationen

Bundesverdienstkreuz für 30 Jahre engagierte Entwicklung des medizinischen Kinderschutzes

Dr. Bernd Herrmann, Oberarzt im Klinikum Kassel, höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland

Für sein Engagement im Kinderschutz erhält Dr. Bernd Herrmann das Bundesverdienstkreuz (v.l.n.r.: Prof. Dr. Andreas Jenke, Chefarzt der Klinik für Neonatologie und allgemeine Pädiatrie, Dr. Bernd Herrmann, seine Ehefrau Dr. Martina Rodehüser und Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann).
Kassel

Kassel. Dr. Bernd Herrmann erhielt am heutigen Donnerstag, 28. Oktober, das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Überreicht wurde es von der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in der Kinderklinik des Klinikum Kassel. „Dr. Herrmann ist der Begründer des modernen medizinischen Kinderschutzes in Deutschland. Ohne seine wissenschaftliche Expertise, sein mutiges Engagement und sein unermüdliches Durchhaltevermögen, misshandelten, missbrauchten und vernachlässigten Kindern existentiell zu helfen, gäbe es den Kinderschutz in der Medizin in Deutschland in dieser Form nicht“, sagte sie in ihrer Laudatio.

„Kindesmisshandlung ist zwar häufig, wird jedoch zu selten diagnostiziert. Es braucht Aufmerksamkeit, fachgerechtes Vorgehen und spezialisierte Kenntnisse, um Befunde zu erkennen und in der Diagnostik eine mögliche Misshandlung von Unfällen und Krankheiten abzugrenzen, die ähnlich aussehen können“, sagt Dr. Herrmann. Er ist Oberarzt in der Klinik für Neonatologie und allgemeine Pädiatrie und Leiter des Bereichs Kinderschutz am Klinikum Kassel. In der Kinderklinik hat er bereits 1989 als Assistenzarzt begonnen. In diesen ersten Jahren ist ihm aufgefallen, dass es weder Konzepte noch deutsche medizinische Fachliteratur zum Umgang mit möglichen Misshandlungen bei Kindern gab. Er hat es sich seitdem in seiner klinischen Tätigkeit und durch viel ehrenamtliches Engagement unter anderem als Gründer der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin zur Aufgabe gemacht, diese Lücke zu schließen.

Dr. Herrmann ist Erstautor des ersten deutschen Medizin-Lehrbuchs zur Kindesmisshandlung – ein 435-seitiges Standardwerk über medizinische Diagnostik, Intervention und rechtliche Grundlage bei Verdacht auf Kindesmisshandlung und -vernachlässigung und Mitautor der deutschen Kinderschutzleitlinie (AWMF S3+). Außerdem organisiert er seit 2003 die internationale Kasseler Fortbildung als einziges bundesweites Ausbildungsangebot im medizinischen Kinderschutz mit bislang über 2000 fortgebildeten Medizinern. „Das Erkennen von Kindesmisshandlung hängt erheblich vom Ausbildungsstand der Person ab, daher sind die Ausbildungsangebote, die wir in Kassel geschaffen haben, so wichtig“, sagt Dr. Herrmann.

Auch Prof. Dr. Andreas Jenke, Direktor der Klinik für Neonatologie und allgemeine Pädiatrie am Klinikum Kassel, hob die Bedeutung des medizinischen Kinderschutzes in seiner Begrüßungsrede hervor: „Kindesmisshandlung – psychisch wie physisch - ist so alt wie die Menschheit. Ihre Folgen für das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Kinder, Jugendlichen und eigentlich der ganzen Gesellschaft werden aber immer noch dramatisch unterschätzt. Die nahezu nicht existente finanzielle Abbildung des medizinischen Kinderschutzes reflektiert dies sehr gut. Dabei sollte der Kinderschutz eine selbstverständliche Aufgabe eines jeden Kinderarztes – ja eigentlich jedes Menschen in unserer Gesellschaft sein“, sagte er.

Kindesmisshandlungen, sexueller Missbrauch und -vernachlässigungen liegen deutlich im zweistelligen Prozentbereich, betreffen also eine hohe Anzahl von Kindern und Jugendlichen und können unter Umständen lebenslange, massive Auswirkungen auf die seelische und physische Gesundheit haben. „Daher gehört Kinderschutz grundsätzlich in den Verantwortungsbereich aller medizinischen Einrichtungen, die Kinder behandeln. Es gab in den letzten zehn bis 15 Jahren eine enorm positive Entwicklung des neuen Fachgebietes Kinderschutz in der Medizin. Aus meiner Sicht ist es dennoch wichtig, das flächendeckende Angebot im Kinderschutz durch eine feste organisatorische Verankerung in allen infrage kommenden Kliniken zu sichern“, so Dr. Herrmann.