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News & Presseinformationen

GNH führt 2Gplus für Besucher ein

Testpflicht gilt für alle Besucher in den Krankenhäusern; Feste Besuchszeiten werden wieder eingeführt

Kassel

Angesichts der ungebremsten Steigerung der Corona-Infektionszahlen führt die Gesundheit Nordhessen ab Samstag, 27.11. 2021 eine 2Gplus-Regelung für Besucherinnen und Besucher in ihren Einrichtungen, dem Klinikum Kassel und dem Krankenhaus Bad Arolsen ein. Zutritt als Besucher in die Krankenhäuser haben demnach ausschließlich geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen müssen. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter sein als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Darüber hinaus sind die Besucherinnen und Besucher verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.

„Für das Wohlbefinden und die Genesung unserer Patientinnen und Patienten sind soziale Kontakte durch ihre Angehörigen und Freunde besonders wichtig“, erläutert Dr. Thomas Fischer, Medizinischer Geschäftsführer und Ärztlicher Direktor des Klinikum Kassel. „Allerdings müssen wir sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten vor einer Infektion bestmöglich geschützt sind. Ein allgemeines Besuchsverbot wie im letzten Jahr möchten wir vermeiden und entscheiden uns daher für die gesetzlich vorgegebene 2Gplus-Regelung.“

Detailregelungen im Klinikum Kassel

Neben der 2Gplus-Regelung gelten im Klinikum Kassel ab Samstag feste Besuchszeiten. Diese sind von Montag bis Sonntag zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Der letzte Einlass ist um 18.00 Uhr. Zum Wohle aller Patientinnen und Patienten werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, ihre Anzahl und den zeitlichen Aufenthalt auf ein Minimum zu begrenzen. Im Rahmen des Hausrechts behält sich das Klinikum Kassel vor, die zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besucher zu reduzieren. In der Kinderklinik fallen Besucher ebenfalls unter die 2Gplus-Regelung. Die Besuchszeiten sind auf den jeweiligen Stationen individuell zu erfragen.

Als Ausnahme gelten Kinder zwischen 7 und 18 Jahren, die ihre Eltern besuchen. Bei ihnen ist das Schul-Testheft als Nachweis für einen Besuch ausreichend. Partner*innen von Gebärenden und Besuchende auf den Palliativstationen fallen ebenfalls unter die 3G-Regelung.

Ambulante Patientinnen und Patienten unterliegen weiterhin der 3G-Regelung. Sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, bitten wir zur Vorstellung in den ambulanten Bereichen ein negatives Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststelle mitzubringen. Dies gilt für die Ambulanzbereiche der Krankenhäuser wie auch für die Praxen und Standorte des Zentrums für medizinische Versorgung. Das Schnelltestergebnis darf nicht älter sein als 24 Stunden. Der PCR-Test hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Notfälle werden wie zuvor außerhalb der 3G-Regelung versorgt.

Regelungen im Krankenhaus Bad Arolsen

Die Besuchszeiten im Krankenhaus Bad Arolsen sind täglich zwischen 14:30 und 18:30 Uhr und auf maximal eine Stunde begrenzt. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Besuche von Kindern ohne vollen Impfschutz und zusätzlichem Testnachweis ist nicht möglich. Für die ambulant operativen Patientinnen und Patienten gilt ebenfalls eine Testpflicht, unabhängig davon ob sie bereits geimpft oder genesen sind (2Gplus-Regelung).