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News & Presseinformationen

Klinikum Kassel hebt Besuchsverbot auf

Patientenbesuche unter der 3G-Regelung wieder möglich

Kassel

Im Rahmen der geplanten schrittweisen Lockerung der Corona-Ma nahmen durch die hessische Landesregierung hebt das Klinikum Kassel sein Besuchsverbot zum 1. März 2022 wieder auf. Ab Dienstag können die stationären Patientinnen und Patienten wieder täglich in der Zeit von 15.00-20.00 Uhr besucht werden. Voraussetzung für einen Krankenhausbesuch ist, dass die Personen entweder geimpft, genesen oder getestet sind (3G) und keine Erkältungs- oder anderen coronaspezifischen Symptome aufweisen.


„Der Kontakt zu den Angehörigen und Freunden ist für das Wohlbefinden und die Genesung der Patientinnen und Patienten nicht zu unterschätzen. Wir freuen uns, dass wir ihnen wieder die Möglichkeit geben können, während ihres Aufenthaltes Besuche zu empfangen“, so Dr. Thomas Fischer, Ärztlicher Direktor und Medizinischer Geschäftsführer des Klinikum Kassel. „Auch wenn die Omikron-Welle noch nicht vorbei ist, sind wir zuversichtlich, dass die Infektionszahlen schrittweise weniger werden und wir mit unseren Schutzma nahmen vor Ort eine sichere Umgebung für unsere Patienten, Besucher, aber auch für die Beschäftigten geschaffen haben.“


Regelungen im Detail

Zu den Besuchern, die unter die 3G-Regelung fallen, gehören doppelt geimpfte Personen sowie Genesene. Der Genesenenstatus gilt ab dem 29. Tag und bis 90 Tage nach einem positiven PCR-Testergebnis. Für eine unkomplizierte und rasche Einlasskontrolle können sowohl der Impf- als auch der Genesenenstatus bequem über die CovPass-App oder die CoronaWarn-App nachgewiesen werden.
Personen, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen für den Zutritt in das Krankenhaus einen negativen Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle, der nicht älter ist als 24 Stunden. Alternativ gilt auch ein negativer PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden. Am Klinikum Kassel selbst werden keine Tests für Besucher angeboten, dazu kann das GNH-Testzentrum im City Point am Königsplatz (www.gnh.net/schnelltests) aufgesucht werden. Bei Kindern ist das aktuell geführte Schul-Testheft ausreichend.


Die Besuchszeiten sind täglich in der Zeit von 15.00-20.00 Uhr für maximal zwei Stunden. Um den Patientinnen und Patienten die nötigen Erholungsphasen zu ermöglichen, sind pro Besuch maximal zwei Personen gestattet. Abweichende Regelungen gelten nach wie vor in den sensiblen Bereichen wie der Geburtshilfe und der Kinderklinik sowie in den Bereichen der Onkologie und Palliativmedizin. Diese Sonderinformationen sind auf der Webseite des Klinikum Kassel unter www.gnh.net/corona veröffentlicht.


Besucherinnen und Besucher müssen sich wie bisher über die Luca-App oder das Kontaktformular am Haupteingang registrieren. Die Regeln zum Tragen von FFP2-Masken bzw. eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Kinder sowie die allgemeinen AHA+L-Regeln gelten auf dem gesamten Gelände des Klinikum Kassel weiter.