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News & Presseinformationen

Klinikum Kassel schränkt Besuche ein

Ab Montag, 24. Oktober, Klinikbesuche nur in einzelnen Bereichen

Kassel

Die Corona-Pandemie entwickelt sich zurzeit wieder dynamisch. Das Klinikum Kassel spricht daher bereits ab Montag, 24.Oktober 2022, ein allgemeines Besuchsverbot aus, um Patientinnen und Patienten sowie Klinikbeschäftigte bestmöglich zu schützen. „Wir hofften diese Entscheidung nicht schon so früh treffen zu müssen, aber die aktuelle Corona-Situation in Hessen zwingt uns zu leider dazu“, so Dr. Thomas Fischer, Medizinischer Geschäftsführer des Klinikum Kassel. „Um für die Bürgerinnen und Bürger eine Versorgungssicherheit aufrecht erhalten zu können, müssen wir als Maximalversorger und koordinierendes Krankenhaus für Nordhessen in Absprache mit dem Hessischen Sozialministerium präventive Maßnahmen ergreifen. Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass sich die Infektionslage zeitnah wieder entspannt.“

Sonderregelungen sind im Klinikum Kassel für die Geburtshilfe und die Kinderklinik sowie Teile der onkologischen und Palliativstationen vorgesehen. Die Ausnahmen im Einzelnen:

  • Bei der Aufnahme in den Kreißsaal ist zusätzlich zu der Gebärenden eine Begleitperson zugelassen. Beide Personen werden PCR-getestet. Das Ergebnis ist 48 Stunden gültig. Danach muss eine erneute PCR-Testung erfolgen.
  • Auf der Station der Geburtshilfe (F91) ist ein Besucher mit einem aktuellen negativen PCR-Testnachweis zugelassen. Das Ergebnis ist 48 Stunden gültig. Die Besuchszeiten sind täglich von 16 bis 18 Uhr. Kinder als Besucher sind nicht erlaubt.
  • In der Kinderklinik kann ein Elternteil bzw. eine Begleitperson mit aufgenommen werden und wird dann mittels Antigen-Schnelltest sowie einem zusätzlichen PCR-Test getestet. Berechtigte Besuchspersonen (maximal 1 Person) erhalten von den jeweiligen Stationen eine Besuchserlaubnis, die für den gesamten stationären Aufenthalt des Kindes gilt und bei der Einlasskontrolle am Haupteingang vorgelegt werden muss. Darüber hinaus benötigen diese Besucher einen aktuellen PCR-Test, der für 48 Stunden Gültigkeit hat. Voucher für die kostenlose Durchführung eines PCR-Tests erhalten die Besucher auf den jeweiligen Stationen.
  • In der Neonatologie sind beide Elternteile erlaubt und erhalten von den Stationen eine Besuchserlaubnis. Auch hier ist ein PCR-Test alle 48 Stunden verpflichtend.
  • Onkologische Patientinnen und Patienten dürfen nach sieben Tagen stationären Auf-enthaltes in begründeten Fällen täglich Besuch erhalten. Sie erhalten ebenfalls von der Station einen Voucher für den PCR-Test sowie eine Besuchserlaubnis und müssen diese Nachweise für die Kontrolle am Haupteingang vorlegen.
  • Besuche für palliative Patientinnen und Patienten sowie akute Notfallsituationen werden bitte individuell mit dem medizinischen und pflegerischen Personal auf den Stationen abgestimmt.

Die Möglichkeit der PCR-Testung besteht im GNH-Testcenter im City-Point und in Ausnahmefällen direkt im Klinikum über die Leitstelle des Kinderzentrums (Seiteneingang, Haus F). Weitere Informationen dazu erhalten die Besucher auf den Stationen.