GNH-Faktencheck
In Social Media ist ein Video aufgetaucht, das verschiedenste Vorwürfe gegenüber dem Klinikum Kassel erhebt. Wir möchten dazu Stellung beziehen und Informationen weitergeben. Alle im Video genannten Themen sind der GNH bekannt und sind entweder bereits abgeschlossen oder befinden sich gerade in den dafür vorgesehenen Gremien und Prozessen.
Wir legen die Fakten auf den Tisch und haben längst Maßnahmen auf den Weg gebracht. Maßstab unseres Handelns ist die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten, jeden Tag.
Hier im Einzelnen unsere Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen:
Gab es einen extremen Madenbefall in der Pathologie?
Die Pathologie kümmert sich seit Jahren auch um extern beschlagnahmte Leichen der Staatsanwaltschaft, die zum Teil von der Rechtsmedizin Gießen obduziert werden. Verstärkt durch die Hitzewelle Ende Juni 2026 wurden die Leichen zum Teil in deutlichem Zersetzungszustand eingeliefert. Als das Problem bekannt wurde, gab es Anfang Juli einen sofortigen Aufnahme-Stopp für externe Leichen der Staatsanwaltschaft. Anschließend erfolgte eine professionelle Grundreinigung durch einen externen Desinfektor. Anfang August erfolgte im Rahmen eines Routine-Hygiene-Audits außerdem eine unangekündigte Begehung der Pathologie durch das Gesundheitsamt, die keine Beanstandung ergab. Die weitere Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Gerichtsmedizin steht nun auf dem Prüfstand. Wichtig: Zu keiner Zeit waren in der GNH verstorbene Patient*innen von diesem Thema betroffen, es ging nur um die extern angelieferten Leichen.
Der Abschied von verstorbenen Patient*innen erfolgt normalerweise auf den Stationen oder in einem Raum der Stille. Die Pathologie ist dafür nur eine letzte Möglichkeit, etwa wenn Angehörige später kommen und der Verstorbene bereits aus dem Behandlungsbereich gebracht worden ist. Während der Reinigung und Desinfektion der Räume konnten Angehörige dort selbstverständlich nicht zugelassen werden.
Wurde ein abgelaufenes Medizinprodukt verwendet und abgelaufene Medizinprodukte in größerem Umfang entsorgt?
Es gab einen Einzelfall im Juni, bei dem ein Gefäß-Stent, der 2022 hergestellt wurde und am Tag der Operation 2,5 Monate abgelaufen war, implantiert wurde. Der Patient ist in gutem klinischen Zustand. Der Fall wurde durch eine externe Medizinrechtskanzlei geprüft und ein externes Hygienegutachten ist in Arbeit. Laut Hersteller liegt keine Funktionsbeeinträchtigung und kein Risiko für Folgeschäden vor. Es gibt keine Hinweise auf weitere Fälle.
Zusätzlich zur bisherigen OP-Checkliste wurde ein weiterer Kontrollprozess zur sicheren Verwendung von Implantaten in den OPs etabliert. Dass in einem zeitlichen Zusammenhang abgelaufene Medizinprodukte von hohem Wert entsorgt worden sein sollen, ist nicht nachvollziehbar. Implantate und Sterilgut werden routinemäßig auf Haltbarkeit geprüft und überwiegend zurückgegeben bzw. von den Herstellern kostenneutral ausgetauscht.
Gibt es gesetzlich verbotene Zielvereinbarungen mit Chefärzte*innen?
Grundsätzlich sind Zielvereinbarungen gesetzlich erlaubt. Bei der Ausgestaltung der Teilziele (Formulierungen) sind aber konkrete Vorgaben zu beachten (geregelt in Paragraph 135c Absatz 1 SGB V). Unsere interne Prüfung hat ergeben, dass bei den abgeschlossenen Zielvereinbarungen vereinzelte Teilziele überarbeitungsbedürftig waren und geändert worden sind oder werden. Zur Sicherheit haben wir aktiv noch eine unabhängige, externe Prüfung veranlasst.
Gibt es in Teilbereichen ein inoffizielles Dienstsystem in der ärztlichen Versorgung?
Die ärztliche Versorgung ist in allen Bereichen ordnungsgemäß mit einem entsprechenden Dienstsystem organisiert. Wir gehen davon aus, dass hier Back-Up-Strukturen (z. B. Herz- und Kindermedizin) gemeint sind, die als zusätzliche Sicherheitsreserve für Sondersituationen geschaffen wurden – etwa wenn beispielsweise junge Oberärzte*innen in den ersten Hintergrunddiensten geplant sind. Das heißt, hier wurde zur Sicherheit eine Art Hintergrunddienst für den Hintergrunddienst eingerichtet. Intern prüfen wir nun, wie die Planung, Dokumentation und Abrechnung dieser zusätzlichen Dienste sichergestellt werden kann.
Fanden hochspezialisierte Eingriffe in einer Abteilung statt, die dafür nicht die Struktur- und Qualitätsanforderungen entspricht?
Wir haben in unseren internen und externen Medien bereits ausführlich über die Behandlung von Baby „Mia“ berichtet. In einer Notfallsituation wurde ein extremes Frühchen mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern behandelt. Der TV-Bericht zeigt eindrücklich, wie dankbar die Familie dem Klinikum war. Darüber hinaus gab es im ersten Halbjahr 2026 in der Kinderkardiologie vereinzelt noch weitere erfolgreiche Schrittmacher-Eingriffe bei unter 18-Jährigen, die der G-BA-Richtlinie unterliegen. Da die regulatorischen G-BA-Anforderungen aber nicht vollständig erfüllt sind, wird diese Leistung nicht mehr geplant erbracht und betroffene Patient*innen an externe Einrichtungen (Kooperationskrankenhäuser) verlegt. Für die künftige Leistungserbringung soll nun beim zuständigen Ministerium ein Antrag für eine Ausnahmegenehmigung geprüft werden.
Wurden Mitarbeitende, die aufklären wollten, freigestellt?
Nein, keine Mitarbeitenden wurden aufgrund versuchter Aufklärung freigestellt.