AGG Beschwerdestelle
Ein respektvolles, faires und diskriminierungsfreies Miteinander ist uns wichtig. Dies ist auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) geregelt. Sollten Sie Benachteiligung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben oder beobachten, steht Ihnen die AGG-Beschwerdestelle als vertrauliche Anlaufstelle zur Seite.
Das AGG schützt vor Diskriminierungen aufgrund folgender Merkmale:
- Alter
- Geschlecht
- Behinderung
- ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung
- sexuelle Identität
Die AGG-Beauftragte ist für alle Kolleg*innen da. Sie können sich jederzeit mit einer konkreten Beschwerde oder zur Klärung von Fragen an sie wenden oder sich einfach nur beraten zu lassen. Alle Anliegen werden ernst genommen, sensibel behandelt und im geschützten Rahmen besprochen.
Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden und ein Arbeitsumfeld zu fördern, in dem sich alle sicher und wertgeschätzt fühlen.
Aufgaben der AGG-Beschwerdestelle
Die AGG-Beschwerdestelle hat folgende Aufgaben:
- Entgegennahme der Beschwerde
- Umfassende und objektive Prüfung der Beschwerde
- Information zum Ergebnis an die beschwerdeführende Person
- Empfehlung von Maßnahmen an Vorstand und Geschäftsführung als Reaktion auf die Diskriminierung und zur Verhinderung zukünftiger Diskriminierungen
- Dokumentation der Beschwerde und ihrer Bearbeitung
Die Reaktion auf eine Beschwerde und mögliche folgende Maßnahmen werden in Absprache mit dem Vorstand und/oder der Geschäftsführung getroffen und durch den ZB Personal eingeleitet oder umgesetzt.
Ablauf eines Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG
Wenn Sie Diskriminierung oder Benachteiligung erfahren oder beobachten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle einzureichen. Damit Sie wissen, wie das Verfahren abläuft und was Sie erwarten können, haben wir den Prozess für Sie übersichtlich zusammengestellt.
So sorgen wir dafür, dass Ihre Anliegen ernst genommen und vertraulich behandelt werden.
Einreichen einer Beschwerde
- Eine Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder mündlich bei der Beschwerdestelle zur Niederschrift mit Unterschrift erklärt werden.
- Die Beschwerde sollte den Vorfall möglichst genau beschreiben und Angaben zu möglichen Zeug*innen und/oder Beweisen enthalten. Außerdem ist es hilfreich, mitzuteilen, ob bereits andere Personen über den Vorfall informiert sind und ob Maßnahmen eingeleitet wurden.
- Mitarbeitende der Beschwerdestelle unterstützen bei Bedarf beim Verfassen und Einreichen der Beschwerde.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens
- Nach Eingang der Beschwerde wird die beschwerdeführende Person über das weitere Vorgehen informiert. Dabei wird auch geprüft, ob Sofortmaßnahmen, wie beispielsweise Schutzmaßnahmen, erforderlich sind.
- Zur Klärung des Sachverhalts wird ein Beschwerdeteam (AGG-Beauftragte, ZB Personal) eingesetzt, das im Verlauf des Verfahrens auch weitere interne oder externe Stellen hinzuziehen kann.
- Das Team kann schriftliche Stellungnahmen einholen und Nachweise anfordern.
- Den Personen, gegen die sich die Beschwerde richtet, wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
- Das Beschwerdeteam führt Gespräche mit allen Beteiligten, befragt Zeug*innen und dokumentiert alle Informationen sorgfältig.
- Nach Prüfung aller Unterlagen und Gespräche erstellt das Team eine Zusammenfassung des Sachverhalts und informiert beide Parteien über die Ergebnisse.
- Anschließend wird das Ergebnis an die zuständige Führungsebene weitergegeben, die über das weitere Vorgehen und mögliche Maßnahmen entscheidet.
- Ein Beschwerdeverfahren schließt eine mögliche arbeits-, dienst- oder strafrechtliche Verfolgung nicht aus. In solchen Fällen kann das Beschwerdeteam das Verfahren aussetzen, um separate rechtliche Prozesse zu ermöglichen.
Ihre Ansprechpartnerin
Ann-Sophie Bleise-Hankel
AGG Beschwerdestelle
Ann-Sophie Bleise-Hankel
AGG Beschwerdestelle