Hausordnung
Wir möchten unsere Patientinnen und Patienten, ihre Begleitpersonen sowie alle Besucherinnen und Besucher darum bitten, sich an unsere Hausordnung zu halten.
Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patientinnen und Patienten besondere gegenseitige Rücksichtname und Verständnis. Unsere Hausordnung legt hierfür verbindlich die folgenden Bestimmungen fest.
1. Geltungsbereich
Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten/innen mit der Aufnahme im Klinikum Kassel. Für Begleitpersonen sowie für Besucher/innen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Geländes des Klinikum Kassel verbindlich.
2. Allgemeines
- In allen Bereichen des Klinikums ist größtmögliche Ruhe zu halten.
- Wir bitten Sie, den Anordnungen der Ärzte/Ärztinnen, des Pflegepersonals und der Verwaltung Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Brand-und Katastrophenfällen.
- Das Klinikum Kassel wurde für die Aktion „Rauchfreies Krankenhaus“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausgewählt. Unterstützen Sie bitte unseren Weg zum rauchfreien Krankenhaus, indem Sie auf das Rauchen verzichten.
- Offenes Licht (z. B. Kerzen) ist nicht gestattet.
- Einrichtungen, Gebrauchsgegenstände, Arbeitsmittel und Anlagen des Klinikums sind schonend und pfleglich zu behandeln. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden wir den Verursacher/die Verursacherin haftbar machen.
- Aus hygienischen Gründen ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Das Mitbringen von Tieren ist im gesamten Klinikum untersagt.
- Wir weisen darauf hin, dass -wie in den Aufnahmevereinbarungen festgehalten -keine größeren Geldbeträge, Schmuck oder andere Wertsachen in das Krankenhaus mitgebracht werden dürfen. Wir bitten Sie darum, Wertgegenstände (dies betrifft auch Telefonkarten oder Schrankschlüssel) nie unbeaufsichtigt im Patientenzimmer zurück zu lassen. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen können die angebotenen Möglichkeiten (abschließbare Schränke in den Zimmern oder Hinterlegen im Safe des zentralen Empfangs) genutzt werden.
- Für eingebrachte Sachen, Geld-und Wertgegenstände, die sich in Ihrer Obhut befinden, übernimmt das Klinikum keine Haftung.
3. Hinweise zum Aufenthalt der Patientinnen und Patienten
- Während der ärztlichen Visiten, der Behandlungs-, Pflege-und der Essenszeiten bitten wir Sie im Krankenzimmer anwesend zu sein.
- Patienten/innen, die das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, benötigen hierfür die Erlaubnis eines Arztes oder einer Ärztin.
- Patienten/innen, die sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, möchten wir um angemessene Kleidung bitten.
- Mitgebrachte elektronische Unterhaltungsmedien können Sie mit Zustimmung Ihrer Mitpatienten/innen nutzen. Bei der Benutzung der Geräte nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere und beachten Sie die Ruhezeiten. Wir bitten um den Gebrauch von Kopfhörern.
- Ihr Handy können Sie bei uns generell einsetzen, außer in sensiblen, besonders gekennzeichneten Bereichen wie z. B. Radiologie, Herzkatheterlabor. Vermeiden Sie jedoch die Nähe von medizinisch/technischen Geräten (Mindestabstand 1 m) und bedenken Sie, dass sich Ihre Mitmenschen durch lautes Telefonieren gestört fühlen könnten.
4. Besuche
- Der Besuch von Patienten/innen ist in der Regel erlaubt, sofern der behandelnde Arzt nicht weitergehende Einschränkungen anordnet. Bitte erfragen Sie die Besuchszeiten auf der Station.
- Außerhalb der Besuchszeiten können mit ärztlicher Erlaubnis unter Rücksichtnahme auf die mittägliche Bettruhe Ausnahmen zugelassen werden, z. B. bei Schwerkranken, Kindern und Wöchnerinnen.
- Im Infektionsbereich und auf den Intensivstationen sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher dieser Bereiche müssen die vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin festgelegt oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.
- Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten vorliegen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Betrunkene oder unter Einfluss anderer Drogen stehende Personen kann der Zutritt verwehrt werden.
- Kinder unter 14 Jahren sollen Patienten/innen nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
- Durch das Verhalten der Besucher/innen oder Dritter dürfen Patienten/innen, Personal und andere Personen im gesamten Krankenhausgelände weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.
5. Verpflegung
- Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speisenplan oder nach besonderer ärztlicher Verordnung (z. B. Diät). In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie andere Nahrungsmittel und Getränke nur in Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zu sich nehmen.
- Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.
6. Verbot von Sammlungen, gewerblicher und parteipolitischer Betätigung
Betteln, Werben, Anbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten und Handzetteln sowie parteipolitische Betätigungen sind im gesamten Klinikum untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung.
7. Hausrecht
- Die Geschäftsführung oder von ihr beauftragte Personen üben das Hausrecht aus.
- Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung und der betroffenen Patienten/innen.
8. Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung
Patienten/innen und Begleitpersonen können bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung vom Klinikum ausgeschlossen werden. Gegen Besucher/innen und andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Klinikum Kassel GmbH
Geschäftsführung
11.02.2014