Zum Hauptinhalt springen

Abrechnung und Zuzahlung

Informationen zur stationären Leistungsabrechnung

Die Kosten für Ihren stationären Aufenthalt (Allgemeine Krankenhausleistungen) trägt in der Regel ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Bitte informieren Sie uns bei der Aufnahme, mit wem die Krankenhausabrechnung erfolgen soll und halten Sie bitte Ihren entsprechenden Versicherungsnachweis bereit.

Sollten Sie zusätzlich Komfortleistungen in Anspruch nehmen wollen,  teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte bei der Aufnahme mit. Wir rechnen  diese gesondert vereinbarten Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer) auf Ihren Wunsch dann direkt mit Ihrer Privaten Zusatzversicherung ab. Ohne eine entsprechende Zusatzversversicherung rechnen wir die vereinbarten Leistungen direkt mit Ihnen ab.

Die Chefarztbehandlung (ärztliche Wahlleistung) wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt individuell leistungsbezogen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Chefarztbehandlung umfasst auch alle begleitenden ärztlichen Leistungen wie z.B. Labor, Radiologie, Anästhesie, etc., die zusätzlich separat in Rechnung gestellt werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt in jedem durch unseren Dienstleistungspartner „Unimed“ und wird direkt an den Patienten gerichtet. Eine Abtretung an uns zur Direktabrechnung mit Ihrer Zusatzversicherung ist bei Wahlärztlichen Leistungen nicht möglich.

Gesetzlich zu leistender Eigenanteil/gesetzliche Zuzahlungspflicht

Für eine stationäre Krankenhausbehandlung ist die Zahlung eines gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 10 Euro je Kalendertag festgelegt, den Sie selbst zahlen müssen. Die gesetzliche Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt, so dass Sie auch bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 28 Tagen maximal 280,00 Euro zuzahlen müssen. Wenn Sie im laufenden Jahr z.B. bei vorangegangenen Krankenhausaufenthalten bereits Zuzahlungen geleistet haben, werden diese verrechnet. Als Krankenhaus sind wir verpflichtet den Eigenanteil für Ihrer Krankenkasse einzuziehen. Einige Krankenkassen sind inzwischen dazu übergegangen, den gesetzlichen Eigenanteil direkt Ihren Versicherten in Rechnung zu stellen. Ob Ihre Krankenversicherung den gesetzlichen Eigenanteil selbst einzieht, erfragen Sie bitte bei der Aufnahme.

Bei weiteren Fragen zum gesetzlichen Eigenanteil wenden Sie sich bitte gern an das Team der stationären Leistungsabrechnung unter der Telefonnummer: +49 561 980 2246.