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Häufig gestellte Fragen

Gemäß §39 Abs.4 SGB V ist der Versicherte verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr, zu leisten.

Eine Preisliste wird Ihnen mit dem Aufnahmevertrag ausgehändigt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Berechnungsfähigkeit und die Preiseinstufung aller Ein- und Zweibettzimmer sind, bezogen auf das gesamte Klinikum, in einer In-house-Prüfung durch den PKV (Verband der privaten Krankenversicherung) erfolgt.

Leider nein. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson für 99 Euro pro Übernachtung bei vorhandener Zimmerkapazität in der Klinik für Geburtshilfe.

Die Kosten für die Mitaufnahme inkl. Verpflegung einer Begleitperson für Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse. Das kann auch bei Kindern ab dem 7. Lebensjahr zutreffen wenn eine medizinische Indikation für die Mitaufnahme einer Begleitperson des aufnehmenden Krankenhausarztes vorliegt. In allen anderen Fällen berechnen wir pro Übernachtung für Unterkunft und Verpflegung 45 Euro, ohne Verpflegung 15 Euro. Voraussetzung für die Mitaufnahme einer Begleitperson ist in allen Fällen aber  die vorhandene Zimmerkapazität.