Informationen zur Aufnahme
Das Büro der Patientenanmeldung befindet sich im Erdgeschoss des Krankenhauses. Dort können Sie die Aufnahmeformalitäten erledigen sowie Einsicht in die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Krankenhauses und den Pflegekostentarif nehmen.
Anmeldung in der Geriatrie
Hier können Sie das Anmeldeformular für die Geriatrie herunterladen. Bitte lassen Sie dieses von Ihrer*Ihrem einweisenden Ärztin*Arzt ausfüllen. Anschließend wird es per Fax oder E-Mail an die Geriatriekoordination des Krankenhaus Bad Arolsen gesendet.
Nach Erhalt der Unterlagen wird das „Geriatrische Potenzial“ überprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen oder Ihren Angehörigen auf und vereinbaren einen Termin zur stationären Aufnahme.
Geriatrie-Koordination Krankenhaus Bad Arolsen | Telefon: 05691 800-77350 |
Informationen zur Anreise und eine Checkliste, was für Ihren Aufenthalt in der Geriatrie mitzubringen ist, finden Sie in der Patienteninformation der Abteilung Geriatrie, Neurogeriatrie und Alterstraumatologie.
Was ist zur Anmeldung mitzubringen?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Einweisung
- Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte)
- Aktuellen Medikationsplan (von Hausärzt*innen oder verlegenden Einrichtungen)
- Entlassungsbrief (von anderen bzw. verlegenden Einrichtungen)
- Nachweis der aktuellen Pflegestufe
- Patientenverfügung/Betreuungsvollmacht
- ggf. Spezielle Medikamente (spezielle Augentropfen, Salben etc.)
Bitte beachten Sie, dass der Platz, der Ihnen im Krankenzimmer zur Verfügung steht, stark begrenzt ist. Bringen Sie darum bitte nur die nötigsten Dinge mit ins Krankenhaus. Für Wertsachen steht in Ihrem Patientenschrank ein kleiner Tresor zur Verfügung. Bitte begrenzen Sie Wertsachen dennoch auf ein Minimum und bedenken Sie, dass wir für Ihre Wertsachen während des gesamten Aufenthaltes keine Haftung übernehmen.
Informationen zur Kostenübernahme
Als Kassenpatient*innen müssen Sie Ihre Krankenhausrechnung in der Regel nicht selbst bezahlen.
Sie können der Krankenhausverwaltung eine Kostenübernahmeerklärung der folgenden Institutionen vorlegen:
- Sozialversicherungsträgers (z.B. einer gesetzlichen Krankenkasse / Berufsgenossenschaft)
- anderen Kostenträgers (z.B. von der Sozialhilfe / Versorgungsbehörde) vorlegen
Wenn nur die Einweisung zur stationären Behandlung durch zugelassene Ärzt*innen vorliegt, bemüht sich unsere Verwaltung um die Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Krankenkasse.