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Informationen zur Aufnahme

Im Büro der Patientenanmeldung im Erdgeschoss des Krankenhauses können Sie oder Ihre Angehörigen die Aufnahmeformalitäten erledigen. Nutzen Sie bitte auch die Ihnen gebotene Möglichkeit, Einsicht zu nehmen in die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Krankenhauses und den Pflegekostentarif.

Der Platz, der Ihnen im Krankenzimmer zur Verfügung steht, ist stark begrenzt. Bitte achten Sie deshalb darauf, keine unnötigen Dinge mit ins Krankenhaus zu nehmen.

Die meisten Patient*innen müssen als Kassenpatient*innen ihre Krankenhausrechnung nicht selbst bezahlen. Sie können der Krankenhausverwaltung eine Kostenübernahmeerklärung ihres Sozialversicherungsträgers (z.B. einer gesetzlichen Krankenkasse / Berufsgenossenschaft) oder eines anderen Kostenträgers (z.B. von der Sozialhilfe / Versorgungsbehörde) vorlegen. Damit ist dann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen sichergestellt. Wenn nur die Einweisung zur stationären Behandlung durch eine*n zugelassene*n Ärzt*in vorliegt, bemüht sich unsere Verwaltung um die Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Krankenkasse.