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Entlassung

Der Zeitpunkt Ihrer Entlassung wird durch Ihre*n behandelnde*n Ärzt*in individuell festgelegt. Wir werden Sie frühestmöglich darüber informieren. Alle notwendigen Unterlagen zur Weiterbehandlung werden Ihnen bei der Entlassung übergeben oder schnellstmöglich zugeschickt. So können Sie Ihre Abreise rechtzeitig planen und Ihre Angehörigen oder weitere Personen informieren.

Wichtige Fragen zur Entlassung

  • Wie kommen Sie am Entlassungstag nach Hause (Angehörige/Freunde, Taxi, Krankentransport)?
  • Telefon/Fernseher abgemeldet? Karte abgerechnet? Restguthaben wird am Automaten ausgezahlt. Die Karte wird dann automatisch eingezogen.
  • Hinterlegte Wertsachen abgeholt?
  • Persönliche Sachen vollständig eingepackt?
  • Ist die weitere Versorgung (Pflegedienst, Essen auf Rädern, Hausnotruf) geregelt?
  • Bitte stimmen Sie nach der Entlassung mit Ihrer*Ihrem Hausärzt*in ab, ob Sie von ihr*ihm oder von uns Rezepte für Medikamente und Heilmittel sowie Verordnungen über häusliche Krankenpflege und weitere Hilfsmittel benötigen.

Eigenanteil/ Zuzahlung

Für eine Krankenhausbehandlung schreibt der Gesetzgeber eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Kalendertag vor, die Sie selbst zahlen müssen. Dieser Eigenanteil wird für maximal 28 Tage je Kalenderjahr fällig. Sie bekommen von uns eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.