Wissenswertes von A-Z
Bitte unterstützen Sie uns bei der Müllvermeidung und bei der Sortierung von wiederverwertbaren Abfällen. Für Einwegglas, sauberes Altpapier und für kompostierbare Abfälle (Blumen, Obstreste ...) stehen auf den Stationen Sammelbehälter bereit.
kann die Wirksamkeit von Medikamenten erheblich stören. Deshalb bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse während Ihres Krankenhausaufenthaltes auf Alkohol zu verzichten.
Für Ihre Behandlung sind Ärzt*innen zuständig. Die Arbeitszeitregelungen bringen es mit sich, dass Sie von mehreren Ärzt*innen betreut werden. Die Chefärzt*innen und die leitenden Ärzt*innen der Belegabteilungen überwachen die Behandlung und sind für die Stationen ihrer Abteilung verantwortlich.
Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung ist die genaue Information über die Art Ihrer Beschwerden. Es ist wichtig, dass Sie alle ärztlichen Fragen offen und umfassend beantworten. Falls Sie etwas nicht verstehen oder mit einer Maßnahme nicht einverstanden sind, sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Ärzt*in darüber.
Sie haben ein Recht auf Aufklärung über alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und die damit möglicherweise verbundenen Risiken. Bei umfangreichen diagnostischen Eingriffen, Operationen und Narkosen ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich.
sind schön, aber wenn es zu viele werden, behindern sie die Arbeit im Krankenzimmer. Achten Sie bitte darauf, daß Ihr Besuch nicht übermäßig viele Blumen mitbringt. Vasen stehen auf den Stationen zur Verfügung. Topfblumen können wir aus Gründen der Hygiene in Krankenzimmern nicht zulassen.
Ein ehrenamtlich geführter Bücherdienst bietet unseren Patient*innen montags in der Zeit von 15:00 - 16:30 Uhr eine Auswahl von Büchern zur Auswahl an. Nutzen Sie doch die Zeit in der Sie bei uns verweilen, um ein gutes Buch zu lesen.
Im Eingangsbereich finden Sie unsere Cafeteria mit einem kleinen Verkaufskiosk für Zeitungen, Zeitschriften, Getränke, Süßwaren und Hygieneartikel. Die Cafeteria ist auch an Feiertagen geöffnet und hat einen Bringdienst. Unter der Hausanschlussnummer -379 können Sie Waren bestellen, die Ihnen aufs Zimmer gebracht werden.
Mit ärztlicher Zustimmung und dem Einverständnis des zuständigen Pflegepersonals und Ihrer Mitpatient*innen können Sie in Ihrem Krankenzimmer auf den dafür vorgesehenen Konsolen ein Fernsehgerät betreiben. Das Krankenhaus Bad Arolsen GmbH ist an das örtliche Kabelnetz angeschlossen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitpatient*innen und stellen Sie das Fernsehgerät auf möglichst geringe Lautstärke. Falls Sie ein Radio mitgebracht haben, sollten Sie es möglichst mit Kopfhörern benutzen.
Kann Ihnen auf Wunsch vermittelt werden. Fragen Sie bitte eine*n Gesundheits- und Krankenpfleger*in auf Ihrer Station.
Der Betrieb von Handys kann zu Störungen an medizinischen Geräten führen und sie in ihrer Genauigkeit und Sicherheit beeinträchtigen. Bitte schalten Sie deshalb Ihr Funktelefon im Krankenhaus ab, und weisen Sie auch Ihren Besuch darauf hin, dass der Betrieb solcher Telefone im Krankenhaus unterbleiben muss.
dient der Genesung und beginnt um 22 Uhr.
schadet der Gesundheit und ist in den Krankenzimmern und Toiletten strikt untersagt. Rauchen schadet nicht nur Ihnen selbst, sondern beeinträchtigt auch Ihre Mitpatient*innen. Unsere Empfehlung an Raucher*innen: Nehmen Sie Ihren Aufenthalt im Krankenhaus zum Anlass, das Rauchen aufzugeben.
Lassen Sie sich einen Röntgenpass ausstellen. Jede*r Ärzt*in ist dazu verpflichtet, in dieses Nachweisheft alle angefertigten Aufnahmen mit Datum und Beschreibung einzutragen. Anhand des Röntgenpasses können bereits bestehende Aufnahmen bei den entsprechenden Ärzt*innen angefordert werden. So vermeiden Sie, dass eine neue Aufnahme angefertigt werden muss. Sollte Ihre*Ihr Ärzt*in nicht nach Ihrem Röntgenpass fragen, legen Sie ihn unaufgefordert vor und verlangen Sie, dass die Angaben berücksichtigt werden.
Wenn Sie privat krankenversichert sind oder zusätzliche Wahlleistungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen möchten, sind Sie Selbstzahler*in. Die Inanspruchnahme von Wahlleistungen wird auf einem Formular schriftlich vereinbart. Auch in diesem Fall kann die Krankenhausverwaltung alle Kosten, für die Sie eine Kostenübernahmeerklärung vorlegen, mit Ihrer Krankenversicherung direkt abrechnen. Wenn keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, müssen wir Sie bitten, Teilvorauszahlungen in angemessener Höhe zu leisten.
Auch im Krankenhaus ist Ihre Privatsphäre geschützt. Ärzt*innen, Pflegekräfte und alle Mitarbeitenden des Krankenhauses unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet: Ärzt*innen dürfen nichts von dem preisgeben, was ihnen im Rahmen einer Behandlung über Patient*innen bekannt geworden ist bzw. ihnen anvertraut wurde. Nur wenn Ärzt*innen ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht entbunden worden sind oder sich sicher sein können, dass die*der Patient*in damit einverstanden ist oder wenn eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich vorsieht, dürfen Ärzt*innen ihr Wissen in angemessener Form weitergeben. Bei telefonischen Anfragen müssen unsere Mitarbeitenden mit Auskünften zum Befinden von Patient*innen auch den Angehörigen gegenüber sehr zurückhaltend sein. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass dies zur Wahrung der Patientenrechte geschieht.
In allen Patientenzimmern besteht die Möglichkeit zum Telefonieren. Vor der ersten Benutzung muss an der Rezeption ein Guthaben eingezahlt worden sein. Von diesem Guthaben werden für jeden Bereitstellungstag eine Grundgebühr und die Beträge für die verbrauchten Gebühreneinheiten abgebucht.
Sie können mit einem Formular an der Rezeption eine Vereinbarung darüber eingehen, dass bestimmte zusätzliche Leistungen, wie die Untersuchung und Behandlung durch Chefärzt*innen und die Unterbringung in einem Einbett- oder einem Zweibettzimmer, von Ihnen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch genommen werden.
Wertvolle Gegenstände wie z.B. Schmuck oder größere Geldbeträge sollten Sie nicht im Krankenzimmer aufbewahren, sondern zu Hause lassen oder bei Ihrer Bank deponieren. Ein Versicherungsschutz gegen Diebstahl besteht im Krankenhaus nicht. In Ausnahmefällen können Sie Wertsachen bei der Krankenhausverwaltung gegen Quittung in Verwahrung geben.
Durch gesetzliche Regelung sind alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen verpflichtet, für die ersten 28 Tage des Krankenhausaufenthalts in einem Jahr einen Zuzahlungsbetrag selbst an das Krankenhaus zu bezahlen.
Der aktuelle Zuzahlungssatz wird Ihnen an der Rezeption mitgeteilt. Das Krankenhaus Bad Arolsen GmbH zieht den Betrag ein und leitet ihn an Ihre Krankenkasse.
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Wöchnerinnen innerhalb von sechs Tagen nach der Entbindung, außerdem Patient*innen, für deren Behandlungskosten eine Berufsgenossenschaft oder ein Sozialhilfeträger aufkommt.
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