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Rezeptabwicklung in der Physiotherapie

Ihr Weg zur Behandlung

Damit Ihre physiotherapeutische Behandlung reibungslos starten kann, ist eine korrekte Rezeptabwicklung erforderlich. Die Abrechnung unterscheidet sich dabei je nach Versicherungsart: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV). Hier erfahren Sie, wie der Ablauf in unserer Praxis funktioniert.

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Verordnung & Eigenanteil

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erhalten Sie von Ihrer*Ihrem behandelnden Ärztin*Arzt eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie. Diese enthält Angaben zur Diagnose, zur Behandlungsart (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, etc.) und zur Anzahl der Sitzungen und eventuellen ergänzenden Heilmitteln.

Ablauf für GKV-Patient*innen

Terminvereinbarung & Vorlage der Verordnung
Bitte bringen Sie das Originalrezept zu Ihrem ersten Termin mit.

Gültigkeit der Verordnung
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen (bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen, falls auf der Verordnung vermerkt).

Eigenanteil
Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil zu leisten, der direkt in unserer Praxis bezahlt wird. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • 10 € Rezeptgebühr (einmalig pro Verordnung)
  • 10 % der gesamten Behandlungskosten
  • Die verbleibenden Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Privatversicherte (PKV)

Abrechnung nach Honorarvereinbarung

Als privatversicherte*r Patient*in erhalten Sie eine Privatverordnung für Physiotherapie. Auf der Privatverordnung ist die Behandlungsart und das eventuelle ergänzende Heilmittel sowie die Anzahl der Behandlungen fixiert. Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Praxis, unabhängig von den Erstattungssätzen Ihrer Versicherung.

Ablauf für PKV-Patient*innen

Terminvereinbarung & Vorlage der Verordnung
Bitte bringen Sie Ihre Privatverordnung zum ersten Termin mit.

Honorarvereinbarung
Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Diese legt die Behandlungskosten gemäß unserer privaten Gebührenstruktur fest.

Rechnungstellung & Erstattung
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen.
 

Wichtiger Hinweis: Manche private Versicherungen oder Beihilfestellen erstatten nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. In diesem Fall ist die Differenz als Eigenleistung selbst zu tragen.

 

Selbstzahlerleistungen

Neben der physiotherapeutischen Behandlung auf Rezept bieten wir auch individuelle Selbstzahlerleistungen an. Dazu gehören z. B. Wellness-Massagen, Personal Training oder spezielle Präventionsmaßnahmen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Qualifikation der Maßnahme.

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Rezeptabwicklung oder zur Honorarvereinbarung? 
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell!
 

Reha-Zentrum Standort Wilhelmshöher Allee
Wilhelmshöher Allee 91
34121 Kassel
Tel.: 0561 98794-0
Fax: 0561 98794-64
E-Mail
Reha-Zentrum Standort Möncheberg
Mönchebergstraße 41-43
34125 Kassel
Tel.: 0561 980-2830
Fax: 0561 980-6808
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