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News & Presseinformationen

Besuche im Krankenhaus Bad Arolsen wieder möglich

Voraussetzungen: Luca-App, negatives Schnelltestergebnis, vollständig geimpft oder genesen

Bad Arolsen

Angesichts der sinkenden Inzidenzzahlen im Landkreis Waldeck Frankenberg gelten ab morgen, 03. Juni 2021, die Regelungen der Stufe 1 des Stufenplans des Landes Hessen. Damit sind auch Besuche in Krankenhäusern unter bestimmten Einschränkungen wieder möglich. Im Krankenhaus Bad Arolsen können Patientinnen und Patienten ab Mittwoch innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthalts bis zu zwei Besuche von jeweils bis zu zwei Personen empfangen. Ab dem siebten Tag des Aufenthalts sind täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen möglich. Besucherinnen und Besucher mit einem vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus sowie Genesene sind von diesen Regelungen ausgenommen. Sie werden im Rahmen der erlaubten Besuche nicht mehr mitgezählt. Ein vollständiger Impfschutz besteht in Abhängigkeit vom Impfstoff zwei Wochen nach der zweiten Impfung.

Die Besuchszeiten sind täglich zwischen 14.30 und 18.30 Uhr und auf maximal eine Stunde begrenzt. Für den Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten müssen alle Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen ein negatives Schnelltestergebnis aus einem anerkannten Testzentrum vorweisen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Im Krankenhaus Bad Arolsen selbst werden keine Bürgertests angeboten. Die Schnelltestregelung gilt nicht für Geimpfte oder Genesene, die im Gegenzug aber einen gültigen Nachweis (Impfpass bzw. Genesenenbescheinigung des Gesundheitsamtes) vorlegen müssen. Die Maskenpflicht sowie die allgemeinen AHA+L-Regeln gelten weiter.

„Wir möchten, dass sich unsere Patientinnen und Patienten bei uns sicher und wohl fühlen. In den vergangenen Monaten haben die Krankenhäuser die Besuchsregelungen der hessischen Landesregierung verantwortungsbewusst umgesetzt. So konnte einerseits größtmöglicher Schutz gewährleistet und gleichzeitig durch den maßvollen Umgang mit Ausnahmeregelungen ethische und soziale Gründe für einen Besuch berücksichtigt werden“, so Anne Bülling, Geschäftsführerin im Krankenhaus Bad Arolsen. „Wir wissen aber auch, dass das Besuchsverbot für unsere Patientinnen und Patienten eine große Belastung war, weil sie die Unterstützung ihrer Angehörigen und Freunde während ihres Krankenhausaufenthalts schmerzlich vermisst haben. Ich möchte mich daher im Namen der Krankenhausleitung ausdrücklich für ihr Verständnis bedanken. Wir freuen uns, seht, dass sie sinkenden COVID-Zahlen es uns ermöglichen, wieder für Besucher zu öffnen können und damit unseren Patientinnen und Patienten den Aufenthalt angenehmer gestalten zu können!“