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Vertraulichkeit

Alles, was wir über Sie erfahren, bleibt streng vertraulich, da wir zur Einhaltung der Schweigepflicht gesetzlich verpflichtet sind. Allerdings können Sie den Arzt/die Ärztin von der Schweigepflicht entbinden, sofern Sie wünschen, dass er/sie anderen Personen Auskunft über Sie erteilen darf. Ihr Recht auf Vertraulichkeit wollen wir auch bei telefonischen Anfragen über Ihr Befinden wahren. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Angehörigen und sonstige anfragende Personen um Verständnis, wenn wir uns am Telefon nur zurückhaltend äußern bzw. keine Auskunft geben.