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Cochlea-Implantat(CI)-Zentrum

Hörimplantat-Sprechstunde
Prof. Bockmühl, Dr. Reetz 

Klinikum Kassel / Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Haus C, Ebene 6, Ambulanzmodul 2
Mönchebergstr. 41-43
34125 Kassel

Terminvereinbarung

Telefon 0561 980-4154
Telefax 0561 980-6866
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Was ist ein Cochlea-Implantat?

Das Cochlea-Implantat oder CI ist eine elektronische Innenohrprothese, die die Funktionen der Haarzellen und der Hörschnecke (Cochlea) ersetzt. Mit einem CI können ertaubte oder hochgradig schwerhörige Menschen eine deutliche Verbesserung ihres Hörvermögens erzielen. Einseitig ertaubte Patientinnen und Patienten können mit dem CI ein räumliches Hören wiedererlangen und ein besseres Sprachverstehen im Störlärm erreichen.

Über Elektroden, die in die Hörschnecke eingeführt sind, wird der Hörnerv direkt stimuliert und so im Gehirn der Höreindruck ausgelöst. Das CI stellt derzeit die einzige Möglichkeit dar, bei stark geschädigtem oder ausgefallenem Innenohr mit Hilfe elektrischer Reizung Hörempfindungen und Sprachverstehen zu ermöglichen. Es ist derzeit die einzige „Prothese“ für ein Sinnesorgan.

Wie funktioniert ein CI?

Das CI besteht aus zwei Komponenten, dem unter der Haut sitzenden Implantat und dem außen getragenen Sprachprozessor (=Audioprozessor). Der wesentliche Unterschied zum Hörgerät ist, dass ein Hörgerät Schall verstärkt, der CI-Prozessor aber Schall in elektrische Impulse umwandelt. Diese elektrischen Impulse werden drahtlos mit Hilfe einer Magnetsendespule an das Implantat übertragen, welches über die Elektroden in der Schnecke den Hörnerv stimuliert. D.h., die Funktionen der Hörschnecke und der Haarzellen übernimmt der Sprachprozessor, der den Schall verarbeitet und in ein Muster elektrischer Impulse umwandelt.

Für wen sind Cochlea-Implantate geeignet?

Cochlea-Implantate eignen sich für

  • Gehörlos geborene oder früh ertaubte Kinder,
  • Hochgradig schwerhörige Kinder,
  • Erwachsene mit hochgradigem Hörverlust oder Ertaubung (ein- oder beidohrig), die mit einem Hörgerät kein ausreichendes Sprachverständnis mehr erzielen.

Die Grundvoraussetzung für die Versorgung mit einem CI ist, dass die Ursache für den Hörverlust der Funktionsverlust der Haarzellen ist und dass ein funktionsfähiger Hörnerv vorhanden ist.

Die Erfolgsaussichten des Hörens mit einem CI hängen von vielen Faktoren ab. Hierzu zählen der Zeitpunkt und die Dauer der Ertaubung ebenso wie Motivation und Lernfähigkeit der Patientinnen und Patienten. Ein entscheidender Faktor ist die Hör-Rehabilitation (siehe unten, postoperativer Ablauf). Schließlich spielt das soziale Umfeld - Familie, Kindergarten, Schule, Arbeitsbereich - eine wichtige Rolle.

Ablauf der CI-Versorgung

Termin 1: Erstvorstellung

  • Erhebung der Krankengeschichte
  • HNO-ärztliche Untersuchung
  • Hörtests (Ton- und Sprachaudiometrie, Tympanometrie, Stapediusreflexe, Hörgeräte-Überprüfung, OAEs, Gleichgewichtstestung)
  • Beratung

Termin 2: Ausführliche Diagnostik

  • objektive Hörtests (BERA)
  • ggf. E-BERA
  • ausführliche Sprachaudiometrie
  • Radiologische Diagnostik: MRT und CT
  • Befundbesprechung, OP-Aufklärung
  • Technisches Vorgespräch Hörimplantate
  • Vorgespräch zur Rehabilitation
  • ggf. ein zusätzlicher Termin bei der CI-Gruppe oder in einer Reha-Klinik

Termin 3: Operation

Die Operation erfolgt in Narkose und dauert ca. 2 Stunden. Nach der OP bleibt der Patient in der Regel 3-5 Tage stationär.

Postoperativer Ablauf:

  • Etwa 4 Wochen nach der Operation wird der Audioprozessor im Rahmen der stationären CI-Basistherapie aktiviert und schrittweise auf die individuelle Wahrnehmung angepasst. Die stationäre CI-Basistherapie dauert dabei 2 ½ Tage und beinhaltet 5 Termine zur Anpassung, 3 Termine beim Hörtherapeuten und täglich mehrere Stunden angeleiteten, selbstständigen Hörtrainings.
  • Am Tag der ersten Geräte-Anpassung beginnt ein Hörtraining mit dem Ziel, das Hören mit dem Implantat möglichst schnell zu erlernen und zu optimieren. Diese Hör-Rehabilitation benötigt mehrere Monate. In der Regel genehmigen die Krankenkassen 30 - 40 ambulanter Rehabilitationstermine. Bei Bedarf schließt sich eine stationäre Hör-Rehabilitation in einer spezialisierten Reha-Klinik an.
  • Nach etwa einem Jahr wird die Prozessor-Einstellung einmal pro Jahr überprüft und das Sprachverstehen gemessen.

Prof. Dr. med. Ulrike Bockmühl, MA

Chefärztin

Prof. Dr. med. Ulrike Bockmühl, MA

Chefärztin

Klinikdirektorin der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde & Leiterin des Kopf-Hals-Tumorzentrums