Anpassungslehrgang / Kenntnisprüfung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Praktische Ausbildung
Während des Anpassungslehrgangs werden Sie von pädagogisch ausgebildeten Pflegekräften auf den Stationen begleitet. In Form von Fallbesprechungen sowie der direkten Anleitung am Patienten werden sie gezielt auf das Abschlussgespräch vorbereitet.
Vergütung
Während dieses Anpassungslehrgangs erhalten Sie eine Vergütung vergleichbar mit dem Entgelt einer Pflegehilfskraft.
Abschlussgespräch
Das Abschlussgespräch stellt eine Prüfungssituation dar, bei der theoretisch ein Fallbeispiel besprochen wird. Das Abschlussgespräch dient zusammen mit dem Anpassungslehrgang der Feststellung, ob die Anpassungspraktikanten über die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Termine
Die Aufnahme in einen Anpassungslehrgang findet fortlaufend im gesamten Jahr statt. Die Dauer des Anpassungslehrgangs wird vom Regierungspräsidium je nach Herkunftsland sowie der dort absolvierten Ausbildung individuell festgelegt.
Kenntnisprüfung
Ist eine Kenntnisprüfung erforderlich, besteht alternativ zum Anpassungslehrgang die Möglichkeit, diese als Eignungsprüfung zu absolvieren. Dieses Verfahren zur Anerkennung ihres Abschlusses basiert auf den in einem Fachgespräch festgestellten Unterschieden der Ausbildung Ihres Herkunftslandes und den Anforderungen in Deutschland. Die Eignungsprüfung erfolgt in Form einer praktischen Prüfung mit einem Prüfungsgespräch. Die Dauer der Eignungsprüfung, inklusive der Prüfungsvorbereitung, liegt etwa bei vier Wochen. Wir bieten die Eignungsprüfung nur bei sehr guter Qualifikation an. Die entstehenden Kosten müssen individuell berechnet und von Ihnen getragen werden.
Zugangsvoraussetzungen
- Abgeschlossene, noch nicht anerkannte Berufsausbildung in der Krankenpflege
- Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Sprachniveau B2
- Bescheid des zuständigen Regierungspräsidiums (wenn er bereits vorliegt)
- Gesundheitliche Eignung
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen (ausländische Urkunden und Zeugnisse bitte mit deutscher Übersetzung) und (wenn vorhanden) mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums via Post oder E-Mail.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auch auf den Internetseiten des zuständigen Regierungspräsidiums.
Kontakt
Gesundheit Nordhessen Holding AG Akademie für Bildung Mönchebergstraße 41-43 34125 Kassel | Volker Pape Telefon 0561 980-4888 Telefax 0561 980-6800 |
Ihr Ansprechpartner
Volker Pape
Leiter der Akademie für Bildung in der Gesundheit Nordhessen
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